Lexago Management SL
Calle Marbella 17, Local 47
07610 Palma de Mallorca
en Illes Balears
Spanien
– im Folgenden: Lexago Management SL –
– Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Lexago Management SL und
dem Kunden geschlossen werden.
Lexago Management SL bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist
Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Lexago Management SL und dem Kunden.
Lexago Management SL schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
Lexago Management SL ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen
an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Lexago Management SL
bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Lexago Management SL
ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen
die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Lexago Management SL
– vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern der Kunde Lexago Management SL Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür
zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen
verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Lexago Management SL von Rechts wegen
nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Lexago Management SL ist
insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom
Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem
geltenden Recht zu prüfen. Lexago Management SL wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der
Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen,
Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er
hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur
Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Lexago Management SL
rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine
weitergehenden Vorgaben, so kann Lexago Management SL nach eigener Wahl unter Beachtung der
urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden
oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO
erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Lexago Management SL zu
stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw.
Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Lexago Management SL gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht
verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Lexago Management SL dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in
Rechnung stellen.
– Onlineauftritte und Technik
Webseiten- und Shoperstellung (agil)
Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die
Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shop Komponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage
agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Lexago Management SL und dem Kunden ist grundsätzlich
die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder
Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des
Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff.
BGB.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Lexago Management SL und dem Kunden
individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Lexago Management SL zunächst eine Anfrage
mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie
Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und
zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Lexago Management SL
dar. Lexago Management SL wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach
bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere
hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf
Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Lexago Management SL und dem Kunden zustande.
Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang
gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in
Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Lexago Management SL nur zur Herstellung der im Vertrag
aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Lexago Management SL den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Lexago Management SL ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für
die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder
Systemumgebungen Lexago Management SL rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für
Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw.
Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Lexago Management SL gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht
verantwortlich.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B.
Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Lexago Management SL nur dann geschuldet, soweit dies
individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes,
(Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender
ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in
ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für
Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Lexago Management SL ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-,
kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt
daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Lexago Management SL dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Lexago Management SL zu
einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Lexago Management SL
in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart,
ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich.
Lexago Management SL haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die
Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Webseiten- und Shop Erstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder
Web-/Shop Komponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart
wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Lexago Management SL und dem Kunden ist grundsätzlich
die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder
Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des
Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff.
BGB.
Maßgeblich für den Umfang der von Lexago Management SL zu erbringenden Leistungen sind zum einen
individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches
Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Lexago Management SL wird die im Lastenheft
beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme
der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Lexago Management SL erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen
Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Lexago Management SL den Kunden unverzüglich
darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts
unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Lexago Management SL hinsichtlich des Lastenhefts
innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte
des Lastenhefts gegenüber Lexago Management SL verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Lexago Management SL ein Pflichtenheft, das insbesondere die
fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach
Fertigstellung legt Lexago Management SL dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist
berechtigt, das von Lexago Management SL erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw.
Anpassungswünsche mitzuteilen. Lexago Management SL verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des
Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Lexago Management SL
endgültig nicht einverstanden, kann er oder Lexago Management SL das Vertragsverhältnis –
sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem
Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Lexago Management SL sind vom
Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien
endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen
einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Lexago Management SL erbringt keine über
die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Lexago Management
grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft
beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Lexago Management SL
die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
Lexago Management SL stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die
Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich
widerspricht. Lexago Management SL verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis
zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail
zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des
Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den
Parteien.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Lexago Management SL ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für
die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen Lexago Management SL
rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und
Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden
entstehen, ist Lexago Management SL gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Lexago Management SL den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder
im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Lexago Management SL
schriftlich oder in Textform anzeigen Lexago Management SL wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu
korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Lexago Management SL vorübergehende Workarounds bereitstellen.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B.
Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Lexago Management SL nur dann geschuldet, soweit dies
individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes,
(Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender
ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in
ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für
Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Lexago Management SL ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-,
kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt
daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Lexago Management SL dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Lexago Management SL zu
einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Lexago Management SL
in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart,
ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich.
Lexago Management SL haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die
Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Lexago Management SL dem Kunden
Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Lexago Management SL
kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Lexago Management
zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Lexago Management SL
in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualabsprachen.
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der
Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige
Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Lexago Management SL
kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder
durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht
gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Lexago Management SL
gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Lexago Management SL haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige
Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von
Lexago Management SL liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche
Aktualisierung der Webseite. Lexago Management SL schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des
Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Domainregistrierung
Lexago Management SL bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang
(Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den
Parteien.
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und
der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Lexago Management SL wird im
Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe
der Domain zu haben.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Lexago Management SL
wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten
hinweisen.
Webhosting (Reseller)
Lexago Management SL bietet dem Kunden auch Hosting Leistungen an. Lexago Management SL wird zur
Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und
Drittunternehmen wird Lexago Management SL den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische
Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller
Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Lexago Management SL im Falle einer Beauftragung von Webhosting die
Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des
Hosting Systems.
Die Verfügbarkeit der von Lexago Management SL zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei
mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund
durch von Lexago Management SL nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt,
Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Lexago Management SL etc.).
Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine
Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Lexago Management SL
zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen
Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Lexago Management SL hat diesen zu
vertreten.
Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht
in der Lage, hat er Lexago Management SL oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu
beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde
selbst.
– Erstellung und Gestaltung von Content
Gestaltung von Printprodukten
Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Lexago Management SL und dem Kunden ist grundsätzlich
die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern,
Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder
Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein
abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Lexago Management SL und dem Kunden
individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Lexago Management SL zunächst eine Anfrage mit
einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Lexago Management SL dar. Lexago Management SL wird die
in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung
(mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche
ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Lexago Management SL
und dem Kunden zustande.
Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und
die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines
Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn
beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Lexago Management SL nur zur
Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert
vereinbart und vergütet werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Lexago Management SL den Kunden zur
Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Lexago Management SL ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des
Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Lexago Management SL vor Auftragsbeginn
vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von
Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Lexago Management SL
gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach, kann Lexago Management SL dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die
gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Lexago Management SL
bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur
die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer
bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
Abwicklung von Printaufträgen
Lexago Management SL bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer,
Broschüren, Plakate, Kataloge u.Ä.) an. Lexago Management SL übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten
Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je
nach Vereinbarung bietet Lexago Management SL die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft
an.
Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt Lexago Management SL die in Auftrag gegebenen
Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister.
Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich Lexago Management SL. Zwischen dem Kunden und
dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Lexago Management SL stellt dem Kunden die
Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber Lexago Management SL ab.
Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Lexago Management SL den Vertrag für die
Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt
einen solchen Vertrag. Lexago Management SL tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf.
Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Lexago Management SL
ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Lexago Management SL informiert den Kunden über alle wesentlichen
Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen
und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder
Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem
Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden,
die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Lexago Management SL haftet
nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren
Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Lexago Management SL stellt im Streitfall dem Kunden –
soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der
Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Lexago Management SL nicht
geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig
auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen,
überprüft Lexago Management SL die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck
der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, InDesign), wird der Kunde die Druckdaten in
diesem Format übermitteln.
Video und Fotografie
Lexago Management SL erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen
vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Lexago Management SL und dem Kunden individuell
geschlossenen Vertrag.
Der Kunde stellt bei Lexago Management SL zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der
von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Lexago Management SL
dar. Lexago Management SL wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach
bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der
Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden
kommt ein Vertrag zwischen Lexago Management SL und dem Kunden zustande.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an,
dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an
künstlerischer Freiheit erfordert. Lexago Management SL schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines
Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der
Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien
ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen
Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die
Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge
und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Lexago Management SL den Kunden zur
Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Lexago Management SL verlangen, dass auf den
erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde
grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der
Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.
Sofern Lexago Management SL die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann
Lexago Management SL dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft).
Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Lexago Management SL den Vertrag für die
Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder
vermittelt einen solchen Vertrag. Lexago Management SL tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner
Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Lexago Management SL
ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Lexago Management SL informiert den Kunden über alle
wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu
Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder
Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem
Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die
fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Lexago Management SL haftet
nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Lexago Management SL
stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die
darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist
seitens Lexago Management SL nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon
unberührt.
Erstellung von Texten / Copywriting
Lexago Management SL erstellt für den Kunden u. A. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten,
Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Lexago Management SL diese dem Kunden zur Freigabe
und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.
Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind
nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern Lexago Management SL mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte
vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die
Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an
dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder
veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt
die Veröffentlichung als Abnahme.
Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Lexago Management SL ausschließlich nach
Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
Lexago Management SL übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken
und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
Hierzu stellt der Kunde bei Lexago Management SL zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch
Lexago Management SL dar. Lexago Management SL wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des
Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung,
insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen
und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Lexago Management SL und dem Kunden zustande.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Lexago Management SL ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des
Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) Lexago Management SL vor Auftragsbeginn vollständig in
geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Lexago Management
dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei
Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen
(insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach
Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann Lexago Management SL dem Kunden
diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Lexago Management SL den Kunden zur Abnahme des
Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
Lexago Management SL überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit
(insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder
Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in
amtlichen Registern.
Lexago Management SL räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den
Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und
inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen
jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten
Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches
Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer
individualvertraglichen Vereinbarung mit Lexago Management SL Die innerhalb der Korrekturschleife
präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Lexago Management SL durch den Kunden weder
im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Lexago Management SL verlangen, dass auf den
erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
– Marketing
SEO-Marketing
Lexago Management SL bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der
Leistungserbringung schuldet Lexago Management SL ausschließlich der Durchführung von Maßnahmen, die nach
eigener Erfahrung von Lexago Management SL das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom
Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der
SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
SEA-Kampagnen
Lexago Management SL bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der
Leistungserbringung schuldet Lexago Management SL ausschließlich der Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.
werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen).
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B.
Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich
zugesichert. Lexago Management SL trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu
überprüfen. Lexago Management SL unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die
rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor
Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die
Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese
Kosten vom Kunden zu tragen.
Social-Media-Marketing
Lexago Management SL stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder
Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet
Lexago Management SL ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das
technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog.
Ghost-Posting) vereinbart werden. Lexago Management SL ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es
keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu
überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Lexago Management SL diese Inhalte nicht
auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lexago Management SL
nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Lexago Management SL in
Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann
Lexago Management SL das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Lexago Management SL in die
jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Lexago Management SL nur das technische Hochladen der Inhalte
schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Lexago Management SL wird lediglich als
Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Schaltung von Werbeanzeigen
Lexago Management SL unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen
und sonstigen Medien („Anzeigen“).
Lexago Management SL . berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese
eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht
geschuldet.
Lexago Management SL unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die
Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem
Kunden. Lexago Management SL wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche
oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lexago Management SL
nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Lexago Management SL in Einzelfällen dennoch
feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen,
kann Lexago Management SL das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Lexago Management SL in die
jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Lexago Management SL nur das technische Hochladen der Inhalte
schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung
kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Lexago Management SL wird lediglich als
Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
– Sonstige Bestimmungen
Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von Lexago Management SL ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Lexago Management SL verlangen, dass die Abnahme in
Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Lexago Management SL den Kunden hierzu
auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im
Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern
im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Lexago Management SL
dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist
nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Lexago Management SL
. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit durch Lexago Management SL resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut,
sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine
Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum
Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen,
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Lexago Management SL räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den
entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende
Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Lexago Management SL ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich
darzustellen. Insbesondere ist Lexago Management SL dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden
zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne
dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist Lexago Management SL berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im
Footer und im Impressum der von Lexago Management SL erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem
Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Lexago Management SL wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs,
CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder
Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen
enthalten, streng vertraulich behandeln. Lexago Management SL verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht
sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios
etc.), welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt
zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Haftung/Freistellung
Lexago Management SL haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines
Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa
nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Lexago Management SL fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht,
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Lexago Management
nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist
eine Haftung von Lexago Management SL ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick
auf die Haftung von Lexago Management SL für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt Lexago Management SL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Lexago Management
aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Die zwischen Lexago Management SL und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht des
Königreich Spaniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Lexago Management SL
als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche
Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Lexago Management SL ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter
Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor
Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er,
treten die Änderungen nicht in Kraft; Lexago Management SL ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte
Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.